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Wissenschaft 09.03.2010
-
Karlsruhe hat keine Einwände gegen CERN
dpa
Karlsruhe/genf
Angst vor Schwarzen Löchern hat keine Chance bei den Karlsruher Verfassungsrichter. Sie nahmen eine Verfassungsbeschwerde gegen Versuchsreihen am europäischen Teilchenforschungszentrum CERN nicht zur Entscheidung an.

Die Klägerin befürchtet, dass in einem Beschleunigerring am CERN beim Zusammenprall kleinster Teilchen Schwarze Löcher entstehen und die Erde verschluckt wird.

Wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag mitteilte, hat es keine Einwände gegen Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen. Dort hatte die Klägerin mit einem Eilantrag bereits erfolglos verlangt, dass die Bundesrepublik die Versuche stoppt. Die Frau ist Deutsche, lebt aber in Zürich. Etwa 220 Kilometer entfernt, im Kanton Genf, befindet sich der Sitz des Forschungszentrums CERN.

Zu der Anlage gehört der größte Teilchenbeschleuniger der Welt - der Large Hadron Collider (LHC). Der 27 Kilometer lange Ringtunnel befindet sich etwa 100 Meter unter der Erdoberfläche und reicht bis nach Frankreich. Die Forscher lassen dort die Teilchen-Strahlen kollidieren, um neue Einblicke in die Entstehung des Universums zu erhalten. Manche Menschen befürchten, dass dabei «Miniatur-Schwarze-Löcher» entstehen.

Nach Ansicht der Karlsruher Richter hat die Klägerin nicht ausreichend dargelegt, warum sie durch die Tests in ihren Grundrechten verletzt wird. Außerdem fehle ein schlüssiger Vortrag dazu, warum der von ihr befürchtete Schaden eintrete werde. Die Größe eines vermeintlichen Schadens - hier die Vernichtung der Erde - erlaube keinen Verzicht auf eine ordentliche Begründung. Es genüge nicht, «Warnungen auf ein generelles Misstrauen gegenüber physikalischen Gesetzen, also gegenüber theoretischen Aussagen der modernen Naturwissenschaft zu stützen», so die Richter.

Physiker halten es für ausgeschlossen, dass der LHC Schwarze Löcher erzeugen und damit die Erde verschlucken könnte. «Die ganze Diskussion ist völlig albern und absurd», sagte US-Physiknobelpreisträger David Gross im Rahmen der jahrelangen Diskussion. Wären die Befürchtungen berechtigt, hätte die Katastrophe längst stattfinden müssen: «Die Erde und der Mond sind aber noch da, obwohl es Kollisionen kosmischer Teilchen gibt, die noch viel energiereicher sind.»

In Genf erklärte ein CERN-Sprecher, die Organisation begrüße die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes. Damit werde unter Anwendung strengster Maßstäbe an die Schutzpflicht das Staates die Bewertung der Sicherheit des LHC durch die Bundesregierung in vollem Umfang bestätigt. Die Bewertung der Bundesregierung stütze sich weitgehend auf die Sicherheitsanalysen des CERN und der «Arbeitsgruppe Sicherheit am LHC» (LHC Safety Assessment Group, LSAG).

Diese Analysen spiegelten die Überzeugung der großen Mehrheit der Fachwissenschaftler wieder, dass der LHC sicher und eine Gefährdung unseres Planeten durch mikroskopische Schwarze Löcher oder andere, neuartige physikalische Objekte ausgeschlossen ist. «Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes schafft verbesserte Rechtssicherheit für die Experimente mit dem LHC, und ist darüber hinaus ein maßgeblicher Beitrag zur Freiheit der physikalischen Grundlagenforschung insgesamt», hieß es weiter.

Das Forschungszentrum CERN (Europäische Organisation für kernphysikalische Forschung/Conseil Européen pour la Recherche Nucléaire) wird von Deutschland und 19 weiteren Mitgliedstaaten getragen.

Az.: 2 BvR 2502/08 - Beschluss vom 18. Februar 2010



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